PR-ofession und OB-session vom Erfolgs-Blogger

Sammelauftrag – Sammelwut

Deutschland sammelt. Und zwar systematisch, mit Erfolg und von Rechts wegen. Die Deutsche Nationalbibliothek trägt nämlich in aller Bescheidenheit „alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton” zusammen. Heute ist der 10. April. Dank des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) türmen sich in Frankfurt, Leipzig und Berlin (je nach Bundesland) Gedrucktes und Digitales.

Jeder, der veröffentlicht, muss zwei Exemplare an die Gralshüter deutscher Publikationswut abliefern. Das gilt für alle. Könnte ja sein, dass in einigen Jahren ein Jungwissenschaftler über die Entwicklung des Vereinszeitungswesens der Geflügelzüchter in Mitteldeutschland forscht. Dann geht er in die Deutsche Nationalbibliothek und schaut nach.

Selbstverständlich gibt es Ausnahmen: Mindestens vier Seiten muss das Werk haben und eine Auflage ab elf Exemplaren. Werbezettel, Gebrauchsanleitungen und Spielkarten sind ausdrücklich ausgenommen.

Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, wird übrigens gemahnt. Im Härtefall (der noch nie vorgekommen sein soll), sind bis zu 10.000 Euro fällig. Gefunden in den Ruperti Nachrichten.

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