Mainz stand kurz vor einem Datenschutzskandal, gegen den die Bespitzelungsaffären bei Telekom und Bahn anmuten wie Kindergartengeplänkel. Der Datenschutzbeauftragte des Landes war dankenswerterweise rechtzeitig involviert worden und konnte noch vor möglichen Tatbegehungen verhindern, dass enormer Schaden für die Landeshauptstadt und vor allem seine Bewohner entstand. Mit untennstehender Original-Pressemeldung dürfte der Fall geschlossen werden. Gleichzeitig dokumentiert dieses Schreiben die Bedeutung des außermeenzerisch mitunter belächelten Brauchtums. Pressemitteilung im O-Ton s.u. (Download als PDF hier)
Datenschutz beim Rosenmontagszug
Beim Landesdateschützeramt
wurd’ eine Nachricht jüngst bekannt:
Der Zug der Meenzer Fassenacht
würd’ jetz auch videoüberwacht!
Die Dateschützer war’n entsetzt!
Wird da etwa das Recht verletzt?
Unn fragten flugs de Zugmarschall,
was er die Leit tät filme all?
De Addy Schmelz gab prompt Bescheid:
Die Sach sei klar für alle Leit!
Unn wichtich wär die Kamera
zwecks Sicherheit vom Humbtata!
Da war’n die Dateschützer froh,
denn mit dem Video isses so:
Wenn’s jeder wääß un ’s Zwegge dient
wie sich ’s nach dem Gesetz geziemt,
dann is des Filme schonn okee
beim Meenzer Fassnachtsdefilée!
Drum feiert weiter, Narrhallese
de Schreck is nur ganz korz gewese!
Des Recht geschützt, de Himmel blau,
ein dreifach kräftiges: Helau!
b. w.
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Der vorstehende „Bescheid“ ist das Ergebnis einer Überprüfung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, der Hinweisen auf eine Videoüberwachung des Rosenmontagszugs in Mainz nachging. Da die Videoüberwachung durch Private immer größere Ausmaße annimmt, hat der Landesdatenschutzbeauftragte dieses Thema zu einem seiner Schwerpunkte im laufenden Jahr gemacht. Ziel ist es dabei, den Umfang privater Videoüberwachung insgesamt einzugrenzen und auf jene Fälle zu beschränken, die nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ausnahmsweise eine „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen“ (§ 6 b BDSG) gestatten. Für Nachfragen zu diesem und zu anderen aktuellen Themen des Datenschutzes steht Ihnen der Landesbeauftragte nach Ablauf der „tollen Tage“ gerne wieder zur Verfügung





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